LKG Lüftung Klima GmbH 2012
LKG
Lüftung & Klima

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Lieferbedingungen

Lieferbedingungen:

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Fa. LKG GmbH Nürnberg:
 
§ 1: Geltungsbereich:
1.
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. LKG GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch, wenn sie nicht nochmals schriftlich vereinbart werden.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen – bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Fa. LKG sie schriftlich bestätigt.
3.
Alle Vereinbarungen, Zusagen und Nebenabreden unseres Verkaufspersonals haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von unserer Geschäftsleitung oder deren Beauftragten schriftlich bestätigt worden sind.
 
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß:
 
1.
Die Angebote der Fa. LKG sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
3.
Beanstandungen und Auftragsbestätigungen müssen unverzüglich erfolgen. Aus offensichtlichen Irrtümern oder Schreibfehlern können keine Ansprüche gegen uns hergeleitet werden.
4.
Verkäufe auf „Abruf“ werden nur auf bestimmte Zeitdauer getätigt. Werden die gekauften Waren innerhalb der vereinbarten Frist nicht spezifiziert oder abgerufen, steht es uns frei, wegen des noch nicht erfüllten Teils vor Vertrag zurückzutreten, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder die Bezugsfristen angemessen zu verlängern.

§ 3 Preise:
 
1.
Soweit nichts anderes angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
2.
Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk oder Lager Nürnberg, ausschließlich Verpackung.
3.
Für Lieferungen und Leistungen, die später als 3 Monate nach Vertragsabschluß erbracht werden, dürfen wir etwaige nach Angebotsabgabe eingetretene Lohn- oder Preiserhöhungen mit einem angemessenen Gemeinkostenzuschlag in Rechnung stellen.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit:
 
1.
Von uns genannte Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
2.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, welche die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei Lieferanten der Fa. LKG oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die Fa. LKG auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Sie berechtigen die Fa. LKG, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3.
Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
4.
Die Fa. LKG ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
 
 
 
 
§ 5 Gefahrenübergang und Versand:
 
1.
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das jeweilige Herstellerwerk oder das Lager der Fa. LKG verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der Fa. LKG unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
2.
Wenn der Besteller keine verbindlichen Versandanweisungen gegeben hat, nehmen wir den Versand nach Zweckmäßigkeit und bestem Ermessen vor.

§ 6 Gewährleistung:
 
1.
Die  Fa. LKG gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 6 Monate. Wenn in Sonderfällen ein Werklieferungs- oder Werkvertrag vorliegt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, die im Rahmen der VOB auf 2 Jahre nach Gefahrenübergang begrenzt sind.
2.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Rechnungsdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Fa. LKG von den Zulieferern nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
3.
Der Besteller muß der Fa. LKG Mängel unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Fa. LKG unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
4.
Im Falle der Mitteilung des Bestellers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt die Fa. LKG nach ihrer Wahl, dass:
a)     das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließend Rücksendung weisungsgemäß an die Fa. LKG oder das jeweilige Herstellerwerk geschickt wird
b)     der Besteller das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Beauftragter der Fa. LKG zum Besteller geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Besteller verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann die Fa. LKG diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während die Reisezeit und Reiseankosten und Arbeitszeit zu den Standardsätzen der Fa. LKG berechnet werden.
5.
Eine angemessen Nachbesserungsfrist muß eingeräumt werden. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung verlangen.
6.
Gewährleistungsansprüche gegen die Fa. LKG stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner, d.h. dem Besteller zu und sind nicht abtretbar. Im übrigen wird eine weitergehende Haftung gleich aus welchem Rechtsgrund nicht übernommen.
 
§ 7 Warenrücknahme:
 
1.
Der Besteller hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückgabe der von uns ordnungsgemäß gelieferten Ware. Eine Rückgabe ist nur bei originalverpackten in der gültigen Preisliste enthaltenen Standardartikel nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich. In jedem Fall wird bei einer Rücknahme eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 30 % des Rechnungsbetrages in Abzug gebracht.
2.
Für eine Rücknahme wird von uns die Gutschrift erstellt, die nur gegen neue Warenlieferung verrechnet werden kann. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Belastungsanzeigen des Bestellers können wir nicht anerkennen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt:
 
1.
Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die der Fa. LKG aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller jetzt oder künftig zusteht, werden der Fa. LKG die folgenden Sicherheiten gewährt:
a)     Die Ware bleibt Eigentum der Fa. LKG. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die Fa. LKG als Lieferant, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das Miteigentum der Fa. LKG durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Miteigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf die Fa. LKG übergeht. Der Besteller verwahrt das Miteigentum der Fa. LKG unentgeltlich. Produkte, an der der Fa. LKG Miteigentum zusteht, werden im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
b)    Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten, zu veräußern, so lange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.
c)     Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehende Forderung (einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Besteller bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an die Fa. LKG ab. Die Fa. LKG ermächtigt ihn widerruflich, die an der Fa. LKG abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
d)    Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf das Eigentum der Fa. LKG hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
e)     Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, ist die Fa. LKG berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Fa. LKG liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag vor.

§ 9 Zahlung:
 
1.
Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Berechnungen der Fa. LKG 10 Tage nach Rechnungsstellung, rein netto ohne Abzug, zahlbar. Sondervereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn diese von der Fa. LKG ausdrücklich bestätigt werden. Die Preise für Waren, Lieferungen gelten rein netto Kasse und sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Wir behalten uns jedoch vor, Lieferungen auch von sofortiger Zahlung abhängig zu machen.
Bei einem Auftragswert über € 15.000,00 gilt:
-       1/3 der Auftragssumme bei Auftragserteilung
-       1/3 der Auftragssumme bei Meldung der Versandbereitschaft
-       1/3 der Auftragssumme nach Lieferung bzw. Übergabe, spätestens jedoch 4 Wochen nach Rechnungsdatum bzw. Meldung der Versandbereitschaft. Die Fa. LKG ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Bestellers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Fa. LKG berechtigt, die Zahlung auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
2.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Fa. LKG über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst und durch die Bank verbucht wird.
3.
Gerät der Besteller in Verzug, so ist die Fa. LKG berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken rein netto berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.
4.
Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck  nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn der Fa. LKG andere Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, so ist die Fa. LKG berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks angenommen wurden. Die Fa. LKG ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
5.
Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.



§ 10 Konstruktionsänderungen:
 
Die Fa. LKG bzw. das jeweilige Herstellerwerk behält sich in der Regel vor, jederzeit Konstruktionsänderungen durchzuführen, sie ist jedoch nicht verpflichtet, Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

§ 11 Geheimhaltung:
 
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die der Fa. LKG im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

§ 12 Haftungsbeschränkung:
 
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Fa. LKG als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit:
 
1.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Fa. LKG und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2.
Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für die sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das Amtsgericht Hersbruck bzw. das Landgericht Nürnberg-Fürth.
3.
Sollte ein Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

Lüftung Klima GmbH, Nürnberg